Ratgeber · Förderung
BAFA-Förderung für Marketingberatung: wer bekommt sie, wer nicht
Förderung bekommen kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die bereits am Markt tätig sind und eine Beratung bei einem beim BAFA registrierten Berater beauftragen. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden, je Unternehmen sind höchstens fünf Beratungen und zwei pro Jahr förderfähig. Marketing ist ein förderfähiges Themenfeld.
Dieser Beitrag erklärt das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): was gefördert wird, wer antragsberechtigt ist, wie der Ablauf aussieht und woran Anträge scheitern. Für eine Berechnung Ihres Förderbetrags nutzen Sie den BAFA-Förderrechner.
Das Programm in Kürze
„Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist ein Zuschussprogramm des Bundes, das kleinen und mittleren Unternehmen einen Teil der Kosten für externe Beratungsleistungen erstattet. Es löste das frühere Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ab. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, kein Darlehen. Bezuschusst wird die Beratung selbst, nicht die nachfolgende Umsetzung der Empfehlungen.
Die offizielle Beschreibung des Programms, die aktuelle Richtlinie und das Antragsportal finden Sie auf der Programmseite des BAFA. Laut BAFA gilt die Richtlinie für Anträge, die ab dem 1. Januar 2023 gestellt werden, und läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Für die konkrete Höhe der Förderung gilt nach Nr. 5.2 der Förderrichtlinie (Stand der Richtlinie vom 14. Dezember 2022): Förderfähig sind höchstens 3.500 € Beratungskosten je Beratung. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten in den neuen Bundesländern (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig) 80 Prozent, höchstens 2.800 €, sonst 50 Prozent, höchstens 1.750 €. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht, das BAFA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der BAFA-Förderrechner rechnet mit diesen Sätzen, verbindlich ist die offizielle BAFA-Förderrichtlinie. Maßgeblich für den Fördersatz ist der Standort der beratenen Betriebsstätte, nicht der Sitz der Hauptniederlassung, und gefördert werden nur Betriebsstätten in Deutschland.
Welcher Satz in welchem Bundesland gilt, einschließlich der Sonderregionen, zeigt unsere Referenztabelle zur BAFA-Förderung der Unternehmensberatung nach Bundesland. Anträge sind nach der aktuellen Richtlinie bis zum 31.12.2026 möglich, eine Nachfolgeregelung ist offen.
Was BAFA tatsächlich fördert
Förderfähig sind Beratungsleistungen in mehreren definierten Themenfeldern. Marketing ist eines davon, aber nicht das einzige.
Förderfähige Themenfelder:
- Digitalisierung, einschließlich Website, Online-Marketing und digitaler Vertriebskanäle
- Marketing, einschließlich Positionierung, Zielgruppenanalyse und Marktauftritt
- Prozessoptimierung im Unternehmen
- Geschäftsmodellentwicklung und -anpassung
- Personalfragen, etwa Fachkräftesicherung
- Nachhaltigkeit
- Unternehmensnachfolge
Ausdrücklich nicht förderfähig:
- Steuerberatung im engeren Sinne
- Rechtsberatung
- Versicherungsberatung
- Reine Förderberatung (also Beratung nur zur Beantragung weiterer Förderprogramme)
- Operative Umsetzung: Die Beratung darf analysieren und empfehlen, aber nicht selbst die Website bauen, Kampagnen schalten oder Social-Media-Kanäle betreiben
Der letzte Punkt bei den Ausschlüssen ist für Marketingberatung besonders wichtig: Gefördert wird die Analyse und die Empfehlung, nicht der Bau der Website, das Schalten von Kampagnen oder die laufende Betreuung von Social-Media-Kanälen. Wer also eine geförderte Beratung sucht und danach die Umsetzung selbst oder über einen Dienstleister erledigt, bewegt sich im vorgesehenen Rahmen des Programms. Wer eine Agentur sucht, die Beratung und Umsetzung im selben Auftrag als „BAFA-förderfähig“ verkauft, sollte das genau hinterfragen.
Zusätzlich gilt: Je Unternehmen werden höchstens fünf Beratungen gefördert, nicht mehr als zwei pro Jahr. Außerdem gilt eine De-minimis-Obergrenze für öffentliche Beihilfen von 300.000 € über drei Jahre, kumuliert über alle Programme, nicht nur BAFA.
Wer antragsberechtigt ist
Sechs Kriterien entscheiden in der Praxis über die Antragsberechtigung. Alle müssen gleichzeitig erfüllt sein.
KMU-Status
Das Unternehmen muss die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen: höchstens 249 Mitarbeitende sowie höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
Sitz und Tätigkeit in Deutschland
Das Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein und hier wirtschaftlich tätig sein.
Bestehende Geschäftstätigkeit
Das Programm richtet sich an bereits am Markt tätige Unternehmen. Für Gründungsvorhaben vor der Betriebsaufnahme gelten andere, teils separate Förderlinien.
Höchstens fünf geförderte Beratungen
Laut BAFA kann jedes förderberechtigte Unternehmen während der Laufzeit der Richtlinie maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.
De-minimis-Obergrenze nicht ausgeschöpft
Öffentliche Beihilfen an ein Unternehmen sind über drei Jahre kumuliert auf 300.000 € begrenzt. Wer bereits andere öffentliche Förderungen erhalten hat, muss das gegenrechnen.
Beim BAFA registrierter Berater
Gefördert wird ausschließlich die Leistung eines beim BAFA registrierten Beraters mit Beratererklärung und Qualitätsmanagement-Nachweis. Eine Beratung durch einen nicht registrierten Anbieter ist grundsätzlich nicht förderfähig, unabhängig von deren fachlicher Qualität.
Wo es in der Praxis eng wird oder abweicht:
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im beihilferechtlichen Sinne sind in der Regel ausgeschlossen
- Bestimmte Wirtschaftszweige unterliegen Sonderregelungen oder sind ausgenommen, insbesondere Teile der Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
- Freiberufler und Solo-Selbstständige sind grundsätzlich antragsberechtigt, sofern die übrigen KMU-Kriterien erfüllt sind. Die konkrete Einordnung kann im Einzelfall abweichen
Diese Kriterien sind eine allgemeine Orientierung. Ob ein konkretes Unternehmen im Einzelfall antragsberechtigt ist, klärt verbindlich ausschließlich BAFA im Bewilligungsverfahren oder ein beim BAFA registrierter Berater vorab.
Der Ablauf von Antrag bis Auszahlung
Die Reihenfolge ist strikt. Wird sie nicht eingehalten, insbesondere beim Zeitpunkt der Vertragsunterschrift, ist die Förderung in aller Regel verloren.
1. Beim BAFA registrierten Berater wählen
Nur Beratungsleistungen von Beratern, die beim BAFA registriert sind, werden gefördert. Die Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben des BAFA beginnen, die Auswahl des Beraters kann vorher erfolgen.
2. Online-Antrag beim BAFA stellen
Der Antrag wird über das BAFA-Portal gestellt, vor Beginn der Beratung und vor der Vertragsunterschrift mit dem Berater. Eingetragen werden Unternehmensdaten. Unternehmen im ersten Jahr am Markt führen vorab ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner.
3. Informationsschreiben des BAFA abwarten
Leitstelle und BAFA prüfen die Antragsberechtigung und senden ein unverbindliches Informationsschreiben mit Aktenzeichen. Erst danach darf die Beratung beginnen, schon die Unterschrift unter den Beratungsvertrag gilt als Beginn. Wer vorher unterschreibt, riskiert den Verlust der Förderung für diese Beratung.
4. Beratungsvertrag unterschreiben und Beratung durchführen
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens einzureichen, die Beratung muss bis dahin abgeschlossen und bezahlt sein.
5. Verwendungsnachweis einreichen
Unterschriebener Beratungsbericht, Rechnung des Beraters und Nachweis der vollständigen Zahlung gehen fristgerecht über die Leitstelle an das BAFA. Der Bericht sollte eine echte Ist-Analyse mit priorisierten Empfehlungen enthalten.
6. Auszahlung
Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss ausgezahlt.
Rechnet man die einzelnen Phasen zusammen, vergehen von der Antragstellung bis zur Auszahlung typischerweise mehrere Wochen bis wenige Monate. Wie lange es im Einzelfall dauert, hängt von der aktuellen Bearbeitungslage bei BAFA und von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Eine feste Zeitangabe, die für jeden Antrag gilt, gibt es nicht.
Warum Anträge in der Praxis scheitern
Die meisten Ablehnungen oder Rückforderungen haben nicht mit der fachlichen Qualität der Beratung zu tun, sondern mit formalen Fehlern im Ablauf.
- Beratungsvertrag wurde vor dem Informationsschreiben des BAFA unterschrieben
- Der gewählte Berater war zum Zeitpunkt der Beratung nicht beim BAFA registriert
- Der Beratungsbericht im Verwendungsnachweis war unvollständig oder zu allgemein gehalten
- Das gewählte Beratungsfeld fällt nicht unter die förderfähigen Themen, etwa weil es sich um reine Umsetzung statt Beratung handelte
- Die Sechs-Monats-Frist für den Verwendungsnachweis wurde verpasst
- Das Unternehmen überschreitet die KMU-Schwellenwerte oder die De-minimis-Obergrenze
Der mit Abstand häufigste vermeidbare Fehler ist der erste Punkt: der Vertrag mit dem Berater wird vor dem Informationsschreiben des BAFA unterschrieben, oft aus Zeitdruck oder weil der Ablauf nicht bekannt war. Wer diesen einen Schritt beachtet, hat den größten Teil des Risikos bereits ausgeräumt.
Wie die STEP/SEEDS® Diagnose in dieses Programm passt
STEP/SEEDS® ist eine einmalige Diagnose des gesamten Marketingsystems eines Unternehmens: Website, Sichtbarkeit in Suche und in KI-gestützten Antwortsystemen, Positionierung, Kanäle. Inhaltlich entspricht das dem förderfähigen Themenfeld Marketing- und Digitalisierungsberatung im BAFA-Programm.
Ob eine konkrete Beratung im Einzelfall als förderfähig anerkannt wird, entscheidet ausschließlich BAFA im Bewilligungsverfahren, nicht der Berater und nicht wir. Zwei Punkte sind für die Förderfähigkeit entscheidend: Erstens muss die Beratung über einen beim BAFA registrierten Berater laufen. Zweitens muss der Antrag gestellt und das Informationsschreiben des BAFA eingegangen sein, bevor ein Beratungsvertrag unterschrieben wird.
STEP/SEEDS® ist derzeit nicht als Berater beim BAFA registriert. Die Diagnose selbst ist deshalb keine BAFA-geförderte Beratung. Wer eine geförderte Beratung möchte, findet beim BAFA registrierte Berater über die Beratersuche des BAFA. Die Diagnose kostet unabhängig vom BAFA-Verfahren vorläufig ab 199 € einmalig, der Verkauf ist noch nicht geöffnet.
Um vorab eine Einschätzung zu bekommen, wie hoch eine mögliche Förderung für Ihr Unternehmen ausfallen könnte und ob die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, nutzen Sie den BAFA-Förderrechner. Er fragt das Bundesland der beratenen Betriebsstätte, den Tarif und einige Eckdaten ab und gibt eine Ersteinschätzung in wenigen Minuten, ohne Registrierung und ohne verbindlichen Antrag.
Was dieser Beitrag nicht ersetzt
Dieser Beitrag erklärt die Struktur und Logik des BAFA-Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, so wie sie öffentlich zugänglich und uns bekannt ist. Er ersetzt weder die aktuelle Förderrichtlinie noch eine individuelle Prüfung durch das BAFA oder einen beim BAFA registrierten Berater. Fördersätze, Obergrenzen und Ausschlussgründe werden von BAFA laufend gepflegt und können sich ändern, ohne dass diese Seite zwangsläufig sofort aktualisiert ist.
Wenn Sie einen konkreten Förderantrag planen, ist der nächste sinnvolle Schritt: die aktuelle Förderrichtlinie auf der offiziellen BAFA-Website lesen, dann Kontakt zu einem beim BAFA registrierten Berater aufnehmen, der die individuelle Förderfähigkeit prüfen kann, bevor irgendein Vertrag unterschrieben wird.
Quelle: BAFA, Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, abgerufen im Oktober 2026.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung für Marketingberatung
Fördert BAFA speziell Marketingberatung?
Marketing ist eines der ausdrücklich förderfähigen Beratungsfelder im BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Eine eigene Marketing-Förderlinie gibt es nicht: Marketingberatung läuft über dasselbe Programm wie Digitalisierung, Prozessoptimierung oder Geschäftsmodellberatung. Förderfähig sind Analyse und Empfehlung, nicht die Umsetzung.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Fördersatz hängt von der Region der beratenen Betriebsstätte ab, es gibt einen Regelsatz und einen erhöhten Satz für strukturschwache Regionen. Die Sätze ändern sich mit Programmversionen, deshalb nennen wir keine feste Prozentzahl. Verbindlich ist allein die aktuelle Förderrichtlinie auf der offiziellen BAFA-Website. Eine Einschätzung liefert der BAFA-Förderrechner, die Einordnung je Region zeigt die Übersicht der Fördersätze nach Bundesland.
Kann ich die STEP/SEEDS® Diagnose über BAFA fördern lassen?
Nein, derzeit nicht. Gefördert wird nur die Beratung durch einen beim BAFA registrierten Berater, und STEP/SEEDS® ist derzeit nicht beim BAFA registriert. Ob eine konkrete Beratung anerkannt wird, entscheidet allein das BAFA. Registrierte Berater finden Sie über die Beratersuche des BAFA.
Was, wenn mein Unternehmen nicht förderfähig ist?
Dann ist die Diagnose ohne Förderung vorgesehen, vorläufig ab 199 € einmalig. Der Verkauf ist noch nicht geöffnet, Sie können sich auf die Warteliste setzen. Ein abgelehnter oder nicht gestellter Förderantrag ändert nichts am Inhalt der Analyse, er verändert nur Ihren Eigenanteil.
Muss ich zwingend einen beim BAFA registrierten Berater beauftragen?
Für die BAFA-Förderung ja, das ist eine feste Voraussetzung des Programms. Ohne registrierten Berater gibt es keinen Zuschuss, unabhängig von der fachlichen Qualität der Beratung. Ohne Förderabsicht steht die Wahl des Beraters frei, dann gelten die Förderregeln nicht.
Wie lange dauert es von Antrag bis Auszahlung?
Mehrere Wochen bis wenige Monate: zuerst die Prüfung des Antrags, dann die Beratung, danach die Prüfung des Verwendungsnachweises bis zur Auszahlung. Der Verwendungsnachweis ist laut BAFA innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens einzureichen. Die tatsächliche Dauer hängt von der Auslastung beim BAFA und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Was passiert, wenn ich den Beratungsvertrag zu früh unterschreibe?
Das ist der häufigste vermeidbare Fehler. Laut BAFA gilt schon die Unterschrift unter den Beratungsvertrag als Beginn der Beratung. Wird sie vor dem Informationsschreiben des BAFA geleistet, ist die Förderung für diese Beratung in aller Regel verloren. Der Antrag muss also vor jeder Unterschrift gestellt und beantwortet sein.
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Bevor Sie einen Förderantrag stellen, lohnt sich eine Ersteinschätzung: wie hoch die Förderung ausfallen könnte und was die Diagnose voraussichtlich kostet (Preise vorläufig, Verkauf noch nicht geöffnet).
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand 2026 wieder und stellt keine Rechts- oder Förderberatung dar. Er berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Einzelfalls. Die Förderrichtlinie und die Bewilligungspraxis können sich ändern. Für eine verbindliche Prüfung Ihrer Förderfähigkeit wenden Sie sich an einen beim BAFA registrierten Berater oder direkt an das BAFA. STEP/SEEDS® erbringt eine Beratungs- und Analyseleistung gemäß §§ 611 ff. BGB, ausdrücklich kein Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Stand: Oktober 2026. Förderprogramme können sich ändern, maßgeblich ist stets die aktuelle BAFA-Richtlinie.