Ratgeber · Förderung

Stand: 19. August 2026. Förderprogramme können sich ändern, maßgeblich ist stets die aktuelle BAFA-Richtlinie.

BAFA-Förderung für Marketingberatung: wer bekommt sie, wer nicht

Die BAFA-Förderung Unternehmensberatung, offiziell „Förderung unternehmerisches Know-how“, bezuschusst einen Teil der Kosten für externe Unternehmensberatung, darunter auch Marketingberatung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn ist die zuständige Behörde. Wer die Kriterien erfüllt, zahlt für eine geförderte Beratung nur einen Teil selbst. Wer sie nicht erfüllt, zahlt den vollen Preis, was die Beratung selbst nicht schlechter macht.

Dieser Beitrag erklärt das Programm selbst: was gefördert wird, wer antragsberechtigt ist, wie der Ablauf konkret aussieht und woran Anträge in der Praxis am häufigsten scheitern. Für eine Berechnung Ihres persönlichen Förderbetrags nutzen Sie den BAFA-Förderrechner.

Hinweis: Dieser Text ist allgemeine Information zum Stand der BAFA-Förderrichtlinie im Jahr 2026 und keine Rechts- oder Förderberatung. Verbindlich sind ausschließlich die aktuelle Förderrichtlinie und die Auskunft von BAFA selbst. Fördersätze und Bedingungen können sich ändern, prüfen Sie den aktuellen Stand vor Antragstellung auf der offiziellen BAFA-Website.

Das Programm in Kürze

„Förderung unternehmerisches Know-how“ ist ein Zuschussprogramm des Bundes, das kleinen und mittleren Unternehmen einen Teil der Kosten für externe Beratungsleistungen erstattet. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, kein Darlehen. Bezuschusst wird die Beratung selbst, nicht die nachfolgende Umsetzung der Empfehlungen.

Die Suchdaten zeigen ein klares Bild der Nachfrage: „BAFA Förderung Unternehmensberatung“ wird laut Keyword-Daten (DataForSEO, Stand 19. August 2026) monatlich rund 260 Mal gesucht, mit einem geschätzten Klickpreis von 4,37 Euro, was auf eine direkte Kaufabsicht hindeutet. Spezifischere Suchbegriffe wie „BAFA Marketing Beratung“ oder „Beratungsförderung KMU“ werden dagegen noch kaum gesucht, die Information zur Schnittstelle zwischen BAFA-Förderung und Marketingberatung im Speziellen ist online bislang wenig aufbereitet.

Für die konkrete Höhe der Förderung gilt: BAFA unterscheidet nach Bundesland zwischen einem Regelfördersatz und einem erhöhten Fördersatz für strukturschwache Regionen, sowie eine Obergrenze für die Bemessungsgrundlage, auf die der Fördersatz angewendet wird. Die exakten Prozentsätze und Euro-Beträge ändern sich mit Programmversionen, deshalb nennen wir sie hier nicht als feste Zahl, sondern verweisen auf den BAFA-Förderrechner, der mit den zuletzt bekannten Sätzen rechnet, sowie auf die offizielle BAFA-Förderrichtlinie als verbindliche Quelle.

Was BAFA tatsächlich fördert

Förderfähig sind Beratungsleistungen in mehreren definierten Themenfeldern. Marketing ist eines davon, aber nicht das einzige.

Förderfähige Themenfelder:

  • Digitalisierung, einschließlich Website, Online-Marketing und digitaler Vertriebskanäle
  • Marketing, einschließlich Positionierung, Zielgruppenanalyse und Marktauftritt
  • Prozessoptimierung im Unternehmen
  • Geschäftsmodellentwicklung und -anpassung
  • Personalfragen, etwa Fachkräftesicherung
  • Nachhaltigkeit
  • Unternehmensnachfolge

Ausdrücklich nicht förderfähig:

  • Steuerberatung im engeren Sinne
  • Rechtsberatung
  • Versicherungsberatung
  • Reine Förderberatung (also Beratung nur zur Beantragung weiterer Förderprogramme)
  • Operative Umsetzung: Die Beratung darf analysieren und empfehlen, aber nicht selbst die Website bauen, Kampagnen schalten oder Social-Media-Kanäle betreiben

Der letzte Punkt bei den Ausschlüssen ist für Marketingberatung besonders wichtig: Gefördert wird die Analyse und die Empfehlung, nicht der Bau der Website, das Schalten von Kampagnen oder die laufende Betreuung von Social-Media-Kanälen. Wer also eine geförderte Beratung sucht und danach die Umsetzung selbst oder über einen Dienstleister erledigt, bewegt sich im vorgesehenen Rahmen des Programms. Wer eine Agentur sucht, die Beratung und Umsetzung im selben Auftrag als „BAFA-förderfähig“ verkauft, sollte das genau hinterfragen.

Zusätzlich gilt eine Obergrenze von maximal fünf Beratungstagen pro geförderter Beratung nach der Förderrichtlinie sowie eine De-minimis-Obergrenze für öffentliche Beihilfen von 300.000 Euro über drei Jahre, kumuliert über alle Programme, nicht nur BAFA.

Wer antragsberechtigt ist

Sechs Kriterien entscheiden in der Praxis über die Antragsberechtigung. Alle müssen gleichzeitig erfüllt sein.

1

KMU-Status

Das Unternehmen muss die EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen: höchstens 249 Mitarbeitende sowie höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

2

Sitz und Tätigkeit in Deutschland

Das Unternehmen muss in Deutschland ansässig sein und hier wirtschaftlich tätig sein.

3

Bestehende Geschäftstätigkeit

Das Programm richtet sich an bereits am Markt tätige Unternehmen. Für Gründungsvorhaben vor der Betriebsaufnahme gelten andere, teils separate Förderlinien.

4

Höchstens vier vorherige BAFA-Beratungen

Wer die Förderung bereits mehrfach in Anspruch genommen hat, kann an eine Obergrenze stoßen. Die genaue Zählweise und aktuelle Grenze sollte vor Antragstellung mit einem akkreditierten Berater oder direkt bei BAFA geklärt werden.

5

De-minimis-Obergrenze nicht ausgeschöpft

Öffentliche Beihilfen an ein Unternehmen sind über drei Jahre kumuliert auf 300.000 Euro begrenzt. Wer bereits andere öffentliche Förderungen erhalten hat, muss das gegenrechnen.

6

Akkreditierter Berater

Gefördert wird ausschließlich die Leistung eines bei BAFA registrierten Beraters mit Beratererklärung und Qualitätsmanagement-Nachweis. Eine Beratung durch einen nicht akkreditierten Anbieter ist grundsätzlich nicht förderfähig, unabhängig von deren fachlicher Qualität.

Wo es in der Praxis eng wird oder abweicht:

Diese Kriterien sind eine allgemeine Orientierung. Ob ein konkretes Unternehmen im Einzelfall antragsberechtigt ist, klärt verbindlich ausschließlich BAFA im Bewilligungsverfahren oder ein akkreditierter Berater vorab.

Der Ablauf von Antrag bis Auszahlung

Die Reihenfolge ist strikt. Wird sie nicht eingehalten, insbesondere beim Zeitpunkt der Vertragsunterschrift, ist die Förderung in aller Regel verloren.

1

1. Akkreditierten Berater wählen

Nur Beratungsleistungen von Beratern, die bei BAFA registriert sind, werden gefördert. Die Wahl des Beraters kommt vor dem Antrag.

2

2. Online-Antrag bei BAFA stellen

Der Antrag wird über das BAFA-Portal gestellt, vor Beginn der Beratung und vor Vertragsunterschrift mit dem Berater.

3

3. Bewilligungsbescheid abwarten

Erst nach schriftlicher Bewilligung darf der Beratungsvertrag unterschrieben werden. Wer vorher unterschreibt, riskiert den kompletten Verlust der Förderung für diese Beratung.

4

4. Beratungsvertrag unterschreiben und Beratung durchführen

Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung abgeschlossen werden.

5

5. Verwendungsnachweis einreichen

Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis gehen fristgerecht an BAFA. Der Beratungsbericht muss eine echte Ist-Analyse mit priorisierten Empfehlungen enthalten, eine reine Checkliste reicht nach den bisherigen Erfahrungswerten nicht aus.

6

6. Auszahlung

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss ausgezahlt.

Rechnet man die einzelnen Phasen zusammen, vergehen von der Antragstellung bis zur Auszahlung typischerweise mehrere Wochen bis wenige Monate. Wie lange es im Einzelfall dauert, hängt von der aktuellen Bearbeitungslage bei BAFA und von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Eine feste Zeitangabe, die für jeden Antrag gilt, gibt es nicht.

Warum Anträge in der Praxis scheitern

Die meisten Ablehnungen oder Rückforderungen haben nicht mit der fachlichen Qualität der Beratung zu tun, sondern mit formalen Fehlern im Ablauf.

Der mit Abstand häufigste vermeidbare Fehler ist der erste Punkt: der Vertrag mit dem Berater wird vor der schriftlichen Bewilligung unterschrieben, oft aus Zeitdruck oder weil der Ablauf nicht bekannt war. Wer diesen einen Schritt beachtet, hat den größten Teil des Risikos bereits ausgeräumt.

Wie die STEP/SEEDS® Diagnose in dieses Programm passt

STEP/SEEDS® ist eine einmalige Diagnose des gesamten Marketingsystems eines Unternehmens: Website, Sichtbarkeit in Suche und in KI-gestützten Antwortsystemen, Positionierung, Kanäle. Inhaltlich entspricht das dem förderfähigen Themenfeld Marketing- und Digitalisierungsberatung im BAFA-Programm.

Ob eine konkrete Beratung im Einzelfall als förderfähig anerkannt wird, entscheidet ausschließlich BAFA im Bewilligungsverfahren, nicht der Berater und nicht wir. Zwei Punkte sind für die Förderfähigkeit entscheidend: Erstens muss die Beratung über einen bei BAFA akkreditierten Berater laufen. Zweitens muss der Antrag bewilligt sein, bevor ein Beratungsvertrag unterschrieben wird.

Aktuell vermitteln wir Interessenten mit Förderabsicht an akkreditierte Partnerberater, die die Beratung im Rahmen des BAFA-Verfahrens durchführen können. Eine eigene Akkreditierung befindet sich in Vorbereitung. Wer die Diagnose ohne Förderung bucht, zahlt den regulären Diagnosepreis ab 199 Euro einmalig, unabhängig vom BAFA-Verfahren.

Um vorab eine Einschätzung zu bekommen, wie hoch eine mögliche Förderung für Ihr Unternehmen ausfallen könnte und ob die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, nutzen Sie den BAFA-Förderrechner. Er fragt Bundesland, Tarif und einige Eckdaten ab und gibt eine Ersteinschätzung in wenigen Minuten, ohne Registrierung und ohne verbindlichen Antrag.

Was dieser Beitrag nicht ersetzt

Dieser Beitrag erklärt die Struktur und Logik des BAFA-Programms „Förderung unternehmerisches Know-how“, so wie sie öffentlich zugänglich und uns bekannt ist. Er ersetzt weder die aktuelle Förderrichtlinie noch eine individuelle Prüfung durch BAFA oder einen akkreditierten Berater. Fördersätze, Obergrenzen und Ausschlussgründe werden von BAFA laufend gepflegt und können sich ändern, ohne dass diese Seite zwangsläufig sofort aktualisiert ist.

Wenn Sie einen konkreten Förderantrag planen, ist der nächste sinnvolle Schritt: die aktuelle Förderrichtlinie auf der offiziellen BAFA-Website lesen, dann Kontakt zu einem akkreditierten Berater aufnehmen, der die individuelle Förderfähigkeit prüfen kann, bevor irgendein Vertrag unterschrieben wird.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung für Marketingberatung

Fördert BAFA speziell Marketingberatung?

Marketing ist eines der ausdrücklich förderfähigen Beratungsfelder im BAFA-Programm „Förderung unternehmerisches Know-how“. Eine eigene Marketing-Förderlinie gibt es nicht, Marketingberatung läuft über dasselbe Programm wie Digitalisierung, Prozessoptimierung oder Geschäftsmodellberatung.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz unterscheidet sich nach Region und Bemessungsgrundlage, unter anderem zwischen einem Regelfördersatz und einem erhöhten Satz für strukturschwache Regionen. Die genaue Höhe hängt vom Bundesland und vom individuellen Fall ab und kann sich mit Programmversionen ändern, deshalb nennen wir hier keine feste Prozentzahl. Verbindlich ist ausschließlich die aktuelle Förderrichtlinie auf der offiziellen BAFA-Website. Unser BAFA-Förderrechner berechnet eine Einschätzung auf Basis der zuletzt bekannten Sätze.

Kann ich die STEP/SEEDS® Diagnose über BAFA fördern lassen?

Die STEP/SEEDS® Diagnose ist eine Beratungs- und Analyseleistung im Bereich Marketing, das entspricht inhaltlich einem förderfähigen Themenfeld. Ob eine konkrete Beratung im Einzelfall anerkannt wird, entscheidet ausschließlich BAFA im Bewilligungsverfahren. Aktuell vermitteln wir an akkreditierte Partnerberater, eine eigene Akkreditierung ist in Arbeit.

Was, wenn mein Unternehmen nicht förderfähig ist?

Dann bleibt die Diagnose trotzdem ohne Förderung buchbar, ab 199 Euro einmalig. Ein abgelehnter oder nicht gestellter Förderantrag ändert nichts am Wert der Analyse selbst, er verändert nur den Eigenanteil.

Muss ich zwingend einen akkreditierten Berater beauftragen?

Für die BAFA-Förderung ja, das ist eine feste Voraussetzung des Programms. Ohne akkreditierten Berater gibt es keinen Zuschuss, unabhängig von der fachlichen Qualität der Beratung. Ohne Förderabsicht steht die Wahl des Beraters frei.

Wie lange dauert es von Antrag bis Auszahlung?

Grob gerechnet zwei bis vier Monate: einige Wochen bis zur Bewilligung, dann die Beratung selbst, danach die Prüfung des Verwendungsnachweises bis zur Auszahlung. Die tatsächliche Dauer hängt von der Auslastung bei BAFA und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Was passiert, wenn ich den Beratungsvertrag zu früh unterschreibe?

Das ist der häufigste vermeidbare Fehler. Wird der Vertrag vor der schriftlichen Bewilligung unterschrieben, verliert die Beratung in aller Regel die Förderfähigkeit vollständig. Der Antrag muss also vor jeder Unterschrift stehen.

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Erst die Zahl, dann die Entscheidung

Bevor Sie einen Förderantrag stellen, lohnt sich eine Ersteinschätzung: wie hoch die Förderung ausfallen könnte und was die Diagnose Sie am Ende tatsächlich kostet.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand 2026 wieder und stellt keine Rechts- oder Förderberatung dar. Er berücksichtigt nicht die Umstände Ihres Einzelfalls. Die Förderrichtlinie und die Bewilligungspraxis können sich ändern. Für eine verbindliche Prüfung Ihrer Förderfähigkeit wenden Sie sich an einen BAFA-akkreditierten Berater oder direkt an BAFA. STEP/SEEDS® erbringt eine Beratungs- und Analyseleistung gemäß §§ 611 ff. BGB, ausdrücklich kein Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.