Ratgeber · Förderung · Referenztabelle

Stand der Prüfung: 3. Oktober 2026. Maßgeblich ist stets die aktuelle BAFA-Richtlinie.

BAFA-Förderung Unternehmensberatung nach Bundesland 2026: Fördersätze und Höchstbeträge im Überblick

Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2.800 €, wenn die beratene Betriebsstätte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen außerhalb der Region Leipzig, Sachsen-Anhalt, Thüringen, der Region Lüneburg oder der Region Trier liegt. Überall sonst, auch in Berlin und in der Region Leipzig, sind es 50 Prozent, höchstens 1.750 €. Förderfähig sind je Beratung höchstens 3.500 € Honorar, Auslagen und Reisekosten. Maßgeblich ist nicht das Bundesland des Firmensitzes, sondern der Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden, und als Beginn gilt bereits der unterschriebene Beratungsvertrag. Die Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Diese Seite ist als Referenztabelle angelegt: alle 16 Bundesländer und die drei Sonderregionen in einer Übersicht, jede Angabe mit amtlicher Quelle. Stand der Prüfung: 03.10.2026. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Zitieren erlaubt mit Quellenangabe und Link.Sie dürfen die Tabelle auf Ihrer Website übernehmen, wenn Sie „STEP/SEEDS®“ als Quelle nennen und auf diese Seite verlinken.

  • Fördersatz: 80 Prozent in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen (ohne Region Leipzig), Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, 50 Prozent in allen übrigen Ländern einschließlich Berlin und Region Leipzig (Förderrichtlinie, Nr. 5.2)
  • Bemessungsgrundlage: höchstens 3.500 € förderfähige Beratungskosten je Beratung, bundesweit gleich
  • Höchstzuschuss: 2.800 € (80-Prozent-Gebiete) oder 1.750 € (50-Prozent-Gebiete) je Beratung
  • Antragsfrist: Anträge bis 31.12.2026, ein Nachfolgeprogramm ist in den amtlichen Quellen nicht genannt (Stand 03.10.2026)

Welcher Fördersatz gilt in welchem Bundesland?

Die Richtlinie kennt nur zwei Stufen: 80 Prozent mit höchstens 2.800 € und 50 Prozent mit höchstens 1.750 €. Welche Stufe gilt, hängt vom Standort der beratenen Betriebsstätte ab, nicht vom Sitz des Unternehmens. Nach Nr. 5.2 der Förderrichtlinie erhalten Betriebsstätten „im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig)“ 80 Prozent und Betriebsstätten „im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier)“ 50 Prozent. Die förderfähigen Beratungskosten sind in beiden Stufen auf 3.500 € begrenzt. Drei Länder sind damit geteilt: Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Die folgende Tabelle ordnet jedes Land und jede Sonderregion zu.

BAFA-Förderung Unternehmensberatung nach Bundesland, Stand 03.10.2026 (Quelle: BAFA-Förderrichtlinie, Nr. 5.2, Fassung vom 12.12.2024)
Bundesland / RegionFördersatzMax. förderfähige KostenMax. ZuschussBesonderheiten
Baden-Württemberg50 %3.500 €1.750 €Keine Sonderregion in der Richtlinie
Bayern50 %3.500 €1.750 €Keine Sonderregion in der Richtlinie
Berlin50 %3.500 €1.750 €Ausdrücklich den alten Bundesländern zugeordnet
Brandenburg80 %3.500 €2.800 €Gesamtes Land in der 80-Prozent-Stufe
Bremen50 %3.500 €1.750 €Keine Sonderregion in der Richtlinie
Hamburg50 %3.500 €1.750 €Keine Sonderregion; die angrenzenden Landkreise Harburg und Stade gehören zur Region Lüneburg (80 %)
Hessen50 %3.500 €1.750 €Keine Sonderregion in der Richtlinie
Mecklenburg-Vorpommern80 %3.500 €2.800 €Gesamtes Land in der 80-Prozent-Stufe
Niedersachsen (ohne Region Lüneburg)50 %3.500 €1.750 €Land ist geteilt, siehe nächste Zeile
Niedersachsen: Region Lüneburg80 %3.500 €2.800 €Landkreise siehe Abschnitt Sonderregionen
Nordrhein-Westfalen50 %3.500 €1.750 €Keine Sonderregion in der Richtlinie
Rheinland-Pfalz (ohne Region Trier)50 %3.500 €1.750 €Land ist geteilt, siehe nächste Zeile
Rheinland-Pfalz: Region Trier80 %3.500 €2.800 €Stadt Trier und vier Landkreise, siehe Abschnitt Sonderregionen
Saarland50 %3.500 €1.750 €Keine Sonderregion in der Richtlinie
Sachsen (ohne Region Leipzig)80 %3.500 €2.800 €Land ist geteilt, siehe nächste Zeile
Sachsen: Region Leipzig50 %3.500 €1.750 €Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen
Sachsen-Anhalt80 %3.500 €2.800 €Gesamtes Land in der 80-Prozent-Stufe
Schleswig-Holstein50 %3.500 €1.750 €Keine Sonderregion in der Richtlinie
Thüringen80 %3.500 €2.800 €Gesamtes Land in der 80-Prozent-Stufe

Die Werte gelten je Beratung. Liegen die Beratungskosten unter 3.500 €, wird der Fördersatz auf den tatsächlichen Betrag angewendet. Den nicht genutzten Rest können Sie nach dem BAFA-Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis (Stand 18.05.2026) nicht auf eine spätere Beratung übertragen. Kosten über 3.500 € sind laut demselben Merkblatt nicht förderschädlich, Sie tragen sie aber selbst. Die Richtlinie begründet die zwei Stufen mit den Interventionssätzen der Zielgebiete des Europäischen Sozialfonds Plus (Nr. 5.1). Für Ihren Antrag zählt allein die Zuordnung in Nr. 5.2 und in den PLZ-Listen des BAFA.

Praxis-Tipp: Eine Beispielrechnung für Ihr Bundesland liefert der kostenlose BAFA-Rechner ohne Anmeldung. Das Ergebnis ist ein Modellwert, keine Förderzusage. Liegt Ihre Betriebsstätte in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen, prüfen Sie zusätzlich die Postleitzahl in den Regionslisten unten.

Welche Kreise gehören zu Lüneburg, Trier und Leipzig?

Das BAFA veröffentlicht für jede Sonderregion eine Liste mit Postleitzahlen und Kreisen. Diese Listen sind die verbindliche Hilfe, um eine Betriebsstätte der richtigen Stufe zuzuordnen. Die folgende Übersicht fasst die Kreise zusammen, die in den drei Listen (abgerufen am 03.10.2026) vorkommen. Prüfen Sie im Zweifel Ihre eigene Postleitzahl direkt in der jeweiligen Liste, denn einzelne Postleitzahlen können über Kreisgrenzen reichen.

Sonderregionen der BAFA-Beratungsförderung laut PLZ-Listen des BAFA, Stand 03.10.2026
RegionLandFördersatzKreise laut BAFA-ListeQuelle
Region LüneburgNiedersachsen80 %, max. 2.800 €Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis (in der Liste unter dem früheren Namen Soltau-Fallingbostel), Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, VerdenBAFA, Region Lüneburg (PDF)
Region TrierRheinland-Pfalz80 %, max. 2.800 €Kreisfreie Stadt Trier, Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, VulkaneifelBAFA, Region Trier (PDF)
Region LeipzigSachsen50 %, max. 1.750 €Kreisfreie Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, NordsachsenBAFA, Region Leipzig (PDF)

Zwei Folgen sind in der Praxis wichtig. Erstens kann ein Unternehmen mit Sitz in Hannover für eine beratene Filiale in Celle die höhere Stufe erhalten, weil die Richtlinie auf die Betriebsstätte abstellt. Zweitens erhält eine Betriebsstätte in Leipzig, Markkleeberg oder Torgau die Basisstufe, obwohl Sachsen sonst in der 80-Prozent-Stufe liegt. Welche Betriebsstätte beraten wird, sollte deshalb im Antrag und im Beratungsbericht eindeutig erkennbar sein. Markkleeberg liegt im Landkreis Leipzig, Torgau im Landkreis Nordsachsen. Beide Kreise stehen in der BAFA-Liste.

Welche Voraussetzungen gelten bundesweit?

Bis auf den Fördersatz ist das Programm in allen Ländern gleich. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe, die Beratung muss von einem beim BAFA registrierten Berater kommen, und der Zuschuss zählt zur De-minimis-Grenze. Die wichtigsten Punkte aus der Förderrichtlinie:

Bundesweite Voraussetzungen der BAFA-Beratungsförderung (Quelle: Förderrichtlinie, Fassung vom 12.12.2024)
PunktRegelungFundstelle
KMU-DefinitionRechtlich selbständig, gewerbliche Wirtschaft oder Freie Berufe, Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme, gerechnet mit Partner- und verbundenen Unternehmen nach EU-Empfehlung 2003/361/EGNr. 3.1
Nicht antragsberechtigtUnter anderem Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, Steuerberatung, Rechtsanwälte, Notare, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen, Unternehmen in InsolvenzverfahrenNr. 3.2
De-minimisDer Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Alle De-minimis-Beihilfen zusammen dürfen in einem rollierenden Zeitraum von drei Jahren 300.000 € nicht überschreitenNr. 1.2 (geändert am 12.12.2024)
BeraterFreie Wahl, sofern beim BAFA registriert. Voraussetzung ist unter anderem, dass mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes aus entgeltlicher Unternehmensberatung stammen und ein Qualitätssicherungsinstrument nachgewiesen istNr. 4.2.1, 4.2.2
InhaltKonzeptionelle Einzelberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, mit Analyse, Schwachstellen und Handlungsempfehlungen. Keine Seminare, Workshops oder GruppenveranstaltungenNr. 2.1, 4.1.1
UmfangHöchstens fünf Beratungstage, die nicht aufeinander folgen müssen. Berichterstellung und Reisezeiten dürfen außerhalb liegenNr. 2.1
Nicht gefördertÜberwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen, überwiegend Gutachten, überwiegend das Thema Fördermittel, Vermittlung oder Verkauf eigener Produkte des Beraters, anderweitig öffentlich bezuschusste BeratungenNr. 2.2
AnzahlHöchstens zwei Beratungen pro Jahr und höchstens fünf innerhalb der Geltungsdauer. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der AntragstellungNr. 5.2, BAFA-Programmseite
Freie Berufe im GesundheitswesenBei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern nur Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines QualitätssicherungssystemsNr. 2.1

Wie Sie einen registrierten Berater auswählen und welche Warnsignale es gibt, beschreibt der Beitrag BAFA Berater finden: Förderung, Kriterien und Ablauf. Die Einordnung, wann sich Marketingberatung für ein KMU überhaupt lohnt, finden Sie im Artikel Marketing Beratung KMU: Strategie statt Budgetverschwendung. Welche Beratungsthemen im Marketing typischerweise förderfähig sind, erklärt die Übersicht BAFA-Förderung für Marketingberatung.

Wie läuft der Antrag ab?

Der Antrag wird online beim BAFA über eine frei wählbare Leitstelle gestellt, bevor die Beratung beginnt. Erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle dürfen Sie den Beratungsvertrag unterschreiben. So steht es in Nr. 7.2 der Richtlinie und auf der BAFA-Programmseite. Der Ablauf in sechs Schritten:

  1. 1

    Berater auswählen, noch nichts unterschreiben. Angebote einholen und die Registrierung beim BAFA bestätigen lassen. Ein Vertrag gilt bereits als Beginn der Beratung.

  2. 2

    Online-Antrag stellen. Über die Antragsplattform des BAFA geben Sie Ihre Firmendaten ein und wählen eine Leitstelle. Weitere Unterlagen brauchen Sie laut BAFA-Programmseite in diesem Schritt nicht.

  3. 3

    Informationsschreiben abwarten. Leitstelle und BAFA prüfen die formalen Voraussetzungen und die Beratereigenschaft. Das Schreiben ist unverbindlich und nennt die Frist für den Verwendungsnachweis.

  4. 4

    Vertrag schließen und Beratung durchführen. Höchstens fünf Beratungstage, am Ende ein schriftlicher Beratungsbericht, den Berater und Unternehmen unterschreiben.

  5. 5

    Rechnung vollständig per Überweisung bezahlen. Einschließlich Umsatzsteuer, nachgewiesen durch einen Kontoauszug. Bei Barzahlung oder Verrechnung gibt es keinen Zuschuss (Nr. 5.2).

  6. 6

    Verwendungsnachweis einreichen. Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben, elektronisch bei der Leitstelle. Danach entscheidet das BAFA über Bewilligung und Auszahlung.

Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Antrags höchstens ein Jahr am Markt sind, müssen zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Laut BAFA-Programmseite ist das frühestens drei Monate vor der Antragstellung möglich und spätestens vor dem Einreichen des Verwendungsnachweises nötig. Zur Auswahl stehen sechs Leitstellen, die in der Anlage der Richtlinie genannt sind: DIHK Service GmbH, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH, BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH und INTERHOGA.

Sie kennen jetzt Fördersatz und Ablauf. Der nächste Schritt ist eine Beispielrechnung mit Ihrem Bundesland und Ihrem Honorar, damit Sie den Eigenanteil vor dem Antrag kennen.

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Welche Fristen gelten, und was kommt nach 2026?

Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Ob es danach ein Nachfolgeprogramm gibt, ist offen: Weder die Richtlinie noch die BAFA-Programmseite noch die ESF-Plus-Programmseite nennen eines (Stand 03.10.2026). Die Richtlinie trat am 1. Januar 2023 in Kraft (Nr. 8). Die ESF-Plus-Seite zum Programm nennt dieselbe Laufzeit. Aussagen über eine Verlängerung oder neue Fördersätze ab 2027 lassen sich aus diesen Quellen nicht ableiten. Wir aktualisieren diese Tabelle, sobald das BAFA dazu etwas veröffentlicht.

Fristen der BAFA-Beratungsförderung (Quellen: Förderrichtlinie Nr. 5.2, 7.2.2, 7.2.3 und 8, BAFA-Programmseite)
FristRegelung
Letzter AntragstagAnträge, die bis zum 31.12.2026 gestellt werden. Maßgeblich ist der Antrag, nicht der Beratungsbeginn
BeratungsbeginnErst nach Erhalt des Informationsschreibens, der Vertragsabschluss zählt bereits als Beginn
VerwendungsnachweisSpätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens, vollständig und elektronisch
Kontingent pro JahrHöchstens zwei Beratungen, gezählt nach dem Zeitpunkt der Antragstellung
Gründer im ersten JahrInformationsgespräch frühestens drei Monate vor dem Antrag, spätestens vor dem Verwendungsnachweis
Nach dem 31.12.2026Nachfolgeregelung offen, in den amtlichen Quellen nicht genannt (Stand 03.10.2026)

Ein Beispiel für die Fristrechnung mit angenommenem Datum: Liegt das Informationsschreiben am 15. Dezember 2026 vor, muss der vollständige Verwendungsnachweis nach dem Richtlinientext bis zum 15. Juni 2027 bei der Leitstelle sein. Maßgeblich ist immer das Datum Ihres eigenen Schreibens.

Beispielrechnung: Lüneburg, Hannover und Leipzig im Vergleich

Dasselbe Honorar führt je nach Standort der Betriebsstätte zu sehr unterschiedlichen Eigenanteilen. Die folgende Beispielrechnung arbeitet mit angenommenen Werten und ist keine Zusage des BAFA. Angenommen wird eine Beratung mit 4.000 € Honorar netto für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen. Förderfähig sind davon höchstens 3.500 €.

Beispielrechnung mit angenommenem Honorar von 4.000 € netto (keine Förderzusage, Beträge netto)
BetriebsstätteFördersatzFörderfähigZuschussEigenanteil netto
Lüneburg (Region Lüneburg, Niedersachsen)80 %3.500 €2.800 €1.200 €
Hannover (Niedersachsen, außerhalb der Region Lüneburg)50 %3.500 €1.750 €2.250 €
Leipzig (Region Leipzig, Sachsen)50 %3.500 €1.750 €2.250 €
Dresden (Sachsen, außerhalb der Region Leipzig)80 %3.500 €2.800 €1.200 €

Die Umsatzsteuer zahlen Sie in jedem Fall vollständig an den Berater, sonst gibt es keinen Zuschuss. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist sie nach dem BAFA-Merkblatt nicht förderfähig. Für Unternehmen ohne Vorsteuerabzug gilt seit dem 15. November 2025 laut BAFA-Programmseite: Der Zuschuss wird auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag berechnet. Eine zweite Beispielrechnung mit angenommenen Werten: Ein Betrieb ohne Vorsteuerabzug in Bayern erhält eine Rechnung über 2.000 € netto zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer, also 2.380 € brutto. Nach dieser Regel ergäbe sich bei 50 Prozent ein Zuschuss von 1.190 € statt 1.000 €. Die Obergrenze von 3.500 € förderfähigen Kosten nennt das Merkblatt weiterhin unverändert. Wie die Leitstelle in Ihrem Einzelfall rechnet, klären Sie bitte vor dem Antrag mit ihr.

Wenn Sie das Budget für die Beratung in Ihre Jahresplanung einordnen wollen, hilft der Beitrag Marketingplan erstellen: Strategie und Budget für KMU. Ob eine externe Agentur oder Beratung im Einzelfall sinnvoll ist, behandelt Marketing Agentur sinnvoll: Wann sich das Investment lohnt.

Welche Fehler kosten den Zuschuss?

Die meisten Ablehnungsgründe stehen ausdrücklich in der Richtlinie und den Merkblättern. Wer sie vor dem Antrag kennt, kann sie vermeiden. Die folgenden acht Punkte ergeben sich direkt aus den Regeln:

Rabatte und Nachlässe müssen laut Nr. 5.2 von den Beratungskosten abgezogen werden, auch wenn Sie sie nicht in Anspruch nehmen. Ein günstiger Festpreis mit nachträglichem Rabatt verringert also den Zuschuss.

Hinweis zu STEP/SEEDS®

Die STEP/SEEDS® Marketing-Diagnose ist keine nach dieser Richtlinie geförderte Beratung und kein Ersatz für eine BAFA-Beratung. STEP/SEEDS® prüft keine Förderfähigkeit und sagt keine Förderung zu. Die Diagnose kann Ihnen helfen, vor einer Beratung die eigenen Marketing-Schwachstellen und Prioritäten zu sortieren, als Momentaufnahme und ohne Ergebnisgarantie. Wie sie aufgebaut ist, beschreibt der Beitrag STEP SEEDS Methodik: Marketing-Diagnose für den Mittelstand.

Quellen und Stand

Alle Angaben auf dieser Seite beruhen ausschließlich auf amtlichen Quellen, abgerufen am 03.10.2026:

Kennzahlen zum Online-Marketing kleiner Unternehmen, darunter die Antragszahlen dieses Programms, bündelt die Übersicht Marketing-Statistiken für KMU. Begriffe wie Lead, KPI oder Funnel erklärt das Online-Marketing-Glossar.

Häufig gestellte Fragen

Zählt für den Fördersatz der Firmensitz oder die Betriebsstätte?

Maßgeblich ist der Standort der beratenen Betriebsstätte. So steht es in Nr. 5.2 der BAFA-Förderrichtlinie. Ein Unternehmen mit Sitz in einem 50-Prozent-Gebiet kann für eine beratene Betriebsstätte in einem 80-Prozent-Gebiet daher die höhere Stufe erhalten, und umgekehrt. Ob die Postleitzahl in einer Sonderregion liegt, zeigen die PLZ-Listen des BAFA für Lüneburg, Trier und Leipzig.

Warum gilt in Leipzig nur 50 Prozent, obwohl Sachsen ein neues Bundesland ist?

Die Richtlinie nimmt die Region Leipzig ausdrücklich aus den neuen Bundesländern heraus und ordnet sie der 50-Prozent-Stufe zu. Zur Region gehören laut BAFA-Liste die Stadt Leipzig, der Landkreis Leipzig und der Landkreis Nordsachsen. Das übrige Sachsen erhält 80 Prozent. Die Richtlinie verweist dafür auf die Interventionssätze der Zielgebiete des Europäischen Sozialfonds Plus.

Wie hoch ist der maximale BAFA-Zuschuss für eine Unternehmensberatung?

Je Beratung höchstens 2.800 Euro in den 80-Prozent-Gebieten und höchstens 1.750 Euro in den 50-Prozent-Gebieten. Grundlage sind höchstens 3.500 Euro förderfähige Beratungskosten. Innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie sind bis zu fünf Beratungen möglich, davon höchstens zwei pro Jahr. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Kann ich nach dem 31. Dezember 2026 noch einen Antrag stellen?

Nach der geltenden Richtlinie nicht, sie gilt längstens für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Ein Nachfolgeprogramm nennen BAFA und ESF Plus mit Stand 03.10.2026 nicht. Wer bis Jahresende den Antrag stellt, hat nach dem Informationsschreiben noch bis zu sechs Monate für Beratung und Verwendungsnachweis.

Wird die Umsatzsteuer mitgefördert?

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen nicht. Für Unternehmen ohne Vorsteuerabzug berechnet das BAFA den Zuschuss laut Programmseite seit dem 15. November 2025 auf den gezahlten Brutto-Rechnungsbetrag. Die Obergrenze von 3.500 Euro förderfähigen Kosten bleibt im Merkblatt bestehen. Die Rechnung einschließlich Umsatzsteuer müssen Sie in jedem Fall vollständig per Überweisung bezahlen.

Ist die STEP/SEEDS® Marketing-Diagnose BAFA-gefördert?

Nein. Die STEP/SEEDS® Marketing-Diagnose ist keine nach der BAFA-Richtlinie geförderte Beratung. STEP/SEEDS® prüft keine Förderfähigkeit und sagt keine Förderung zu. Für eine geförderte Beratung brauchen Sie einen beim BAFA registrierten Berater und einen Antrag vor Beratungsbeginn.

Hinweis: Alle Angaben zu Fördersätzen, Höchstbeträgen, Regionen und Fristen beruhen auf der BAFA-Förderrichtlinie (Fassung vom 12.12.2024), den BAFA-Merkblättern, den PLZ-Listen und der BAFA-Programmseite, Stand 03.10.2026. Beispielrechnungen verwenden angenommene Werte. Diese Seite ist keine Rechts- oder Förderberatung und keine Förderzusage, prüfen Sie Ihren Einzelfall beim BAFA oder bei der zuständigen Leitstelle.

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Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Stand 03.10.2026 wieder und stellt keine Rechts- oder Förderberatung dar. Die STEP/SEEDS® Diagnose ist keine nach der BAFA-Richtlinie geförderte Beratung. STEP/SEEDS® erbringt eine Beratungs- und Analyseleistung gemäß §§ 611 ff. BGB, ausdrücklich kein Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.